Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf

Pflegegrad und Begutachtung

Liegt bei Kindern und Jugendlichen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen für mindestens sechs Monate ein deutlich höherer Pflege- und Betreuungsaufwand vor als bei gleichaltrigen, gesunden Kindern, kann eine Pflegebedürftigkeit bestehen. In diesem Fall kann bei der Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden, woraufhin eine Pflegebegutachtung erfolgt. 

Bei der Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit des Kindes, indem er dessen Fähigkeiten mit denen eines gesunden Gleichaltrigen vergleicht. 

Vorbereitung auf die Begutachtung

Zur Vorbereitung auf die Begutachtung sind eine Beratung sowie  Notizen zu Alltag, Unterstützungsbedarf und bestehenden Einschränkungen hilfreich.

Zum Vorbereitungsbogen zur Pflegegradeinstufung

Zum VdK-Selbsteinschätzungsbogen für Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf

Mit einem  Pflegegrad können Pflegeleistungen für das Kind beantragt werden, die den Alltag erleichtern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Leistungsübersicht  und in der Broschüre "Pflege zu Hause".

Übersicht der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Pflege zu Hause - Broschüre


Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Alle Personen mit Pflegebedarf, die zu Hause versorgt werden, können sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür stellt die Pflegekasse den monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung.

Für diese Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste- und Betreuungsdienste
  • Landesrechtlich anerkannte Nachbarschaftshilfen
  • Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
  • Leistungen der Tagespflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege

Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Person mit Pflegebedarf tritt zunächst in Vorleistung und bezahlt die Rechnungen. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten dann rückwirkend.

Spezielle Angebote für Kinder mit Pflegebedarf:

Gemeinsamer Jahresbetrag

Für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann bis zu 3.539 € pro Jahr flexibel nutzen – etwa zur Überbrückung von Pflegezeiten oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. 

Häusliche Krankenpflege

Wenn keine Person im Haushalt die notwendige Krankenpflege für das Kind übernehmen kann, kann der Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnen. Diese umfasst beispielsweise die Verabreichung von Sondennahrung, Wundversorgung, Medikamentengabe oder die Einstellung von Beatmungsgeräten.

Heilmittel / Therapien

Die Kosten für viele Heilmittel und Therapien werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind. Für Kinder können je nach Diagnose und Bedarf folgende Therapien wichtig sein:

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Musik -und Spieltherapie
     
Hilfsmittel

Zu den am häufigsten verwendeten Hilfsmitteln zählen:

  • Rollstühle
  • Orthesen, Prothesen
  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Kommunikationshilfsmittel
  • Autositze
  • Lagerungssysteme 
  • und vieles mehr

Die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme individuell.  Bei bestimmten Hilfsmitteln müssen Eltern gegebenenfalls einen Eigenanteil tragen, wenn festgelegte Kostengrenzen überschritten werden.
 

Es sollte stets geprüft werden, ob das Kind Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat. Das Versorgungsamt bestimmt dabei den Grad der Behinderung (GdB) auf Grundlage der Schwere der Beeinträchtigungen des Kindes. Der Antrag kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.

Zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Weitere Informationen, auch zu den sogenannten Nachteilsausgleichen, die Kindern mit einem Schwerbehindertenausweis zustehen, erhalten Sie bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Zur EUTB Ostallgäu-Kaufbeuren

Für Kindern mit Pflegebedarf und deren Familien bieten verschiedene gemeinnützige Familienferienstätten familienfreundliche, barrierefreie Unterkünfte mit Betreuungs- und Pflegeangebot an.

Urlaubsangebote der BAG Familienerholung

Barrierefreie Familienferienstätte Langau in Steingaden im Pfaffenwinkel

Bei einem bestehenden Pflegegrad können Freizeit- und Erholungsangebote unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag oder durch die Verhinderungspflege finanziert werden. Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können, bietet der Freistaat Bayern einen Zuschuss.

Zur Förderung der Familienerholung

Freizeitangebote:

Die Offene Behindertenarbeit (OBA) Kaufbeuren-Ostallgäu bietet verschiedene Freizeitangebote und Ausflüge für Menschen jeden Alters – mit und ohne Behinderung. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie hier.

Zu den Freizeitangeboten der OBA

Der Kreisjugendring Ostallgäu organisiert verschiedene Ferienangebote für Kinder und Jugendliche an denen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung teilnehmen können. Das Programm finden Sie hier.

Zu den Ferienangeboten des Kreisjugendrings

Mutter-/Vater-Kind-Kur:

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist ein stationärer Aufenthalt zur Erholung und Genesung für Mütter oder Väter, die durch Familie oder Beruf gesundheitlich stark belastet sind. Ziel ist es, die Gesundheit des Elternteils zu stärken.

  • Der Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung aus, die dann an die Krankenkasse geschickt wird.
  • Nach der Genehmigung wird eine passende Kur-Einrichtung ausgewählt.
  • Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.

Informationen zur Mutter-/Vater-Kind-Kur

Kinderreha:

Eine Kinder-Reha hilft, chronische oder psychische Erkrankungen bei Kindern zu lindern oder eine Verschlechterung zu verhindern.

  • Auch hier stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung aus, die an die Krankenkasse geht.
  • Kinder unter 12 Jahren können immer von einem Elternteil begleitet werden.
  • Anspruch auf Kinder-Reha haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  • Der Aufenthalt dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
     

Regionale Selbsthilfegruppen

bieten Beratung, Information und Austausch auch für Familien mit Kindern mit Behinderung.

In Online-Foren

haben Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen und Erfahrungen auszutauschen.

Neuigkeiten aus dem
Bereich Pflege.

Kontakt zum
Pflegestützpunkt Ostallgäu.

Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Telefon: 08342 911-511

Telefax: 08342 911-97111

E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 - 12:00
Do. 14:00 - 16:00


Beratungstermine nach Vereinbarung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!

Der Pflegestützpunkt befindet sich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Ostallgäu.
Zimmer B104 und B106