Landkreis Ostallgäu
Kindeswohlgefährdung
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen im konkreten Einzelfall ernsthaft gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist. Im Unterschied zum allgemeinen Kinder- und Jugendschutz geht es hier nicht um vorbeugende Maßnahmen, sondern um eine konkrete Gefährdungssituation, die erkannt, eingeschätzt und durch geeignete Schritte zum Schutz des Kindes bearbeitet werden muss.

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