Landkreis Ostallgäu
Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl 2026 fand am 8. März 2026, mit Stichwahlen am 22. März 2026, statt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

Ergebnisse
Kommunalwahl vom 8./22.3.2026
Die Kommunalwahl fand am 08.03.2026 statt. Gewählt wurden der Kreistag, der Landrat, Gemeinderäte und 45 Bürgermeister.
Deutschland
Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten
Bayerischen Landesamts für Statistik
Wahlbekanntmachungen

Bundestagswahl
Allgemeine Informationen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die nach Artikel 38 Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag sind insbesondere das Bundeswahlgesetz (BWG), die Bundeswahlordnung (BWO), das Wahlstatistikgesetz (WStatG) maßgebend. Darin sind u.a. das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses geregelt.
Das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzt jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, der seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet seine Wohnung oder seinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltssitz inne hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Dieses System ist auch als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.
Informationen in Gebärdensprache zur Bundestagswahl gibt es auf der Webseite des Bundestags. Wahlschablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. bestellt werden.
Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird auf gesetzlich 630 festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen vollständig.
Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind.
Proportionale Repräsentation: Die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt.
So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung.
Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
So funktioniert die Verteilung:
Die Verteilung der Zweitstimmen untergliedert sich in Oberverteilung und Unterverteilung.Die Oberverteilung berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, basierend auf dem Zweitstimmenergebnis.
Nach der Unterverteilung werden die Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt.
Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehend, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
Wählbar in den Deutschen Bundestag ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.
Der Landkreis Ostallgäu ist Teil des Wahlkreises 257, der mit der Bundestagswahl 2025 neu eingeteilt wurde. Neben der Stadt Kaufbeuren gehören künftig die Gemeinde Graben sowie die Verwaltungsgemeinschaften Großaitingen, Langerringen und Lechfeld aus dem Landkreis Augsburg zum Wahlkreis 257 Ostallgäu. Die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu bilden nunmehr einen eigenen Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu.
Europawahl 2024
Die Europawahlen 2024 fand am 9. Juni 2024 statt.
Ergebnisse der Europawahl 2024
Weitere allgemeine Informationen

Europawahl
Allgemeine Informationen
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten. Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedsstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden und das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Abgeordneten entscheiden über wichtige Fragen der Politik für ca. 375 Mio. EU-Bürger. Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl über Listenwahlvorschläge für eine fünf Jahre andauernde Amtszeit gewählt.
Präsident des Europäischen Parlaments ist seit 2017 Antonio Tajani (Italien, EVP). Der Präsident wird aus der Mitte der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre.
Landkreis Ostallgäu
Landtagswahl 2023
Die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 fanden am 8. Oktober 2023 statt.

Landtagswahlen
Weitere Informationen
Regierung von Schwaben:
Bayerisches Landesamt für Statistik:
Bayer. Staatsministerium des Innern:
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit:
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Ostallgäu ist Teil des Wahlkreises Schwaben. Die Wahlkreise werden wiederum in Stimmkreise unterteilt, wobei ein Stimmkreis rund 125.000 Einwohner umfasst. Im Stimmkreis 711 - Marktoberdorf ist ein Großteil des Landkreises Ostallgäu enthalten. Die Gemeinden Germaringen und Mauerstetten sowie die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen mit den Gemeinden Pforzen, Rieden und Irsee sind jedoch dem Stimmkreis 708 - Kaufbeuren- zugeordnet.
Insgesamt hat der Bayerische Landtag 180 Sitze zu vergeben. 91 Sitze werden über die Erststimme und 89 über die Zweitstimme vergeben. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktmandate vergeben, d. h. der Wähler kann einen Kandidaten in seinem Stimmkreis wählen.
Im Gegensatz zur Bundestagswahl, bei der die Erststimme ausschließlich der Wahl des Wahlkreisabgeordneten dient, wird bei der Landtagswahl die Erststimme bei der Gesamtsitzeverteilung mitberücksichtigt. Die Erst- und Zweitstimmen werden zusammengezählt. Diese Gesamtstimmen bilden die Grundlage zur Sitzeverteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Die Stimmkreisstimmen (Erststimmen) und die persönlichen Wahlkreisstimmen (Zweitstimmen) entscheiden, wer gewählt ist, unter Berücksichtigung der Anzahl der aus der Wahlkreisliste zu besetzenden Sitze und der - nach der Wahl gemäß den Gesamtstimmen - sich ergebenden Reihenfolge der Bewerber.
Die Zweitstimme gibt dem Wähler die Möglichkeit einen Bewerber der Wahlkreisliste zu wählen. Die Reihenfolge der Wahlkreisliste legen die Parteien oder Wählergruppen fest und kann durch die Stimmabgabe verändert werden.
Die Sitzverteilung erfolgt nach einem bestimmten Proporzverfahren (sog. Hare-Niemeyer-Verfahren). Eine Partei erhält einen Sitz im Landtag jedoch nur, wenn sie im Land mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Dies gilt auch für die Direktkandidaten, die nur in den Landtag dürfen, wenn ihre Partei oder Wählergruppe landesweit mindestens 5 % der Stimmen auf sich vereinen können.
Der Bayerische Landtag wird alle 5 Jahre neu gewählt. Dabei wird nach Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Die Wahlkreise richten sich dabei nach den Regierungsbezirken.
Landkreis Ostallgäu
Bezirkswahl 2023
Die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 fanden am 8. Oktober 2023 statt.
Ergebnisse der Bezirkswahl 2023
Regierung von Schwaben
Weitere Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl

Allgemeines zum Bezirk
Neben den zwei kommunalen Ebenen Gemeinde und Landkreis besitzt Bayern noch einen dritten kommunalen Selbstverwaltungskörper, und zwar die mit den sieben Regierungsbezirken als staatlicher Mittelbehörde territorial deckungsgleichen sieben Bezirke: Sie sind sowohl Gemeindeverbände als auch Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
Die wichtigsten Organe des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident. Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbevölkerung und oberstes Verwaltungsorgan des Bezirks. Er ist verantwortlich für die Grundzüge der Bezirkspolitik, er verabschiedet den Haushalt und wählt den ehrenamtlich tätigen Bezirkstagspräsidenten. Bei den Bezirkswahlen werden die Bezirkstagsmitglieder (Bezirksräte) gewählt, und zwar auf die Dauer von fünf Jahren. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig.
Der größte Teil der Bezirkseinnahmen stammt aus der Bezirksumlage, die die Landkreise und kreisfreien Städte entrichten. Weitere Einnahmen ergeben sich in Form von staatlichen Zuwendungen, vor allem als Investitionszuschüsse, im Krankenhausbereich und durch Ausgleichsmittel auf dem Sozialhilfesektor. Ferner nimmt der Bezirk auch Gebühren für die Benutzung seiner Einrichtungen ein.
Volksbegehren
Am 13. November 2018 hat das Innenministerium dem am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrag auf Zulassung des aktuellen Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" mit den erforderlichen mindestens 25.000 gültigen Unterschriften stattgegeben und die 14-tägige Eintragungsfrist auf den 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 festgelegt.
Der Gesetzentwurf mit Begründung ist auf jeder Eintragungsliste abgedruckt sowie im Internet auf der Seite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/volksbegehren.htm abrufbar ("Zulassungsbekanntmachung").
„Mehr Zeit zum Lernen - Mehr Zeit zum Leben!
Neunjähriges Gymnasium (G9) als Alternative anbieten.“
So lautet das Volksbegehren, das im Juli 2014 stattfindet.
Durch das Volksbegehren soll Art. 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) dahingehend geändert werden, dass neben der seit 2003 bestehenden achtjährigen Gymnasialzeit (G8) auch die Möglichkeit einer neunjährigen Gymnasialzeit (G9) in Bayern eingeführt wird.
Das G8 soll weiterhin erhalten bleiben, die Schulen sollen aber die Möglichkeit bekommen, nach einer Entscheidung des jeweiligen Schulforums wieder zu einer neunjährigen Gymnasialzeit zu wechseln oder beides (G8 und G9) an einer Schule anbieten zu können. Dabei soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Lerninhalte bis zum Abitur „entschleunigt“ zu verinnerlichen, das heißt, dass eine Weiterentwicklung des G9 erfolgen soll und keine Rückkehr zum früheren neunjährigen Gymnasium.
Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es u.a. erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel der zur Landtagswahl stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern (derzeit etwa 945.000) in die Unterschriftenlisten einträgt. Der festgelegte Eintragungszeitraumbeginnt am 3. Juli und endet am 16. Juli 2014. Die Eintragungslisten liegen in diesem Zeitraum in den Gemeinden aus: Sie können sich bei Ihrer Gemeinde vor Ort erkundigen, wann und wo die Eintragung für das Volksbegehren geleistet werden kann. Meist liegen die Eintragungslisten in den Rathäusern in den Einwohnermeldeämtern aus.
Das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ war ein rechtsgültiges und durch Zustimmung des Landtags erfolgreiches Volksbegehren in Bayern. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern. Während der Eintragungsfrist vom 17. bis 30.01.2013 haben sich 14,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eingetragen. Damit musste es dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, dieser hat den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens am 24.04.2013 angenommen.
Initiiert wurde das Volksbegehren von den Freien Wählern Bayern.
Ergebnis:
| Nr. | Gemeinde | Stimmberechtige | Einträge | in % |
| 111 | Aitrang | 1.615 | 254 | 15,73 |
| 114 | Baisweil | 1.020 | 156 | 15,29 |
| 118 | Bidingen | 1.256 | 170 | 13,54 |
| 112 | Biessenhofen | 3.187 | 558 | 17,51 |
| 121 | Buchloe, Stadt | 9.026 | 1.462 | 16,20 |
| 124 | Eggenthal | 1.014 | 115 | 11,34 |
| 125 | Eisenberg | 901 | 113 | 12,54 |
| 128 | Friesenried | 1.205 | 163 | 13,53 |
| 129 | Füssen, Stadt | 10.495 | 1.209 | 11,52 |
| 130 | Germaringen | 2.925 | 450 | 15,38 |
| 131 | Görisried | 968 | 96 | 9,92 |
| 138 | Günzach | 1.113 | 159 | 14,29 |
| 173 | Halblech | 2.731 | 305 | 11,17 |
| 135 | Hopferau | 872 | 83 | 9,52 |
| 139 | Irsee, Markt | 1.130 | 234 | 20,71 |
| 140 | Jengen | 1.884 | 373 | 19,80 |
| 141 | Kaltental, Markt | 1.301 | 180 | 13,84 |
| 144 | Kraftisried | 568 | 65 | 11,44 |
| 145 | Lamerdingen | 1.439 | 151 | 10,49 |
| 147 | Lechbruck am See | 1.978 | 229 | 11,58 |
| 149 | Lengenwang | 1.084 | 132 | 12,18 |
| 151 | Marktoberdorf, Stadt | 13.623 | 2.105 | 15,45 |
| 152 | Mauerstetten | 2.339 | 459 | 19,62 |
| 153 | Nesselwang, Markt | 2.653 | 332 | 12,51 |
| 154 | Obergünzburg, Markt | 4.858 | 794 | 16,34 |
| 155 | Oberostendorf | 1.031 | 186 | 18,04 |
| 157 | Osterzell | 537 | 39 | 7,26 |
| 158 | Pforzen | 1.647 | 239 | 14,51 |
| 159 | Pfronten | 6.240 | 640 | 10,26 |
| 183 | Rettenbach a. Auerberg | 625 | 118 | 18,88 |
| 164 | Rieden | 1.017 | 108 | 10,62 |
| 163 | Rieden am Forggensee | 973 | 184 | 18,91 |
| 165 | Ronsberg, Markt | 1.304 | 177 | 13,57 |
| 166 | Roßhaupten | 1.728 | 199 | 11,52 |
| 167 | Ruderatshofen | 1.322 | 157 | 11,88 |
| 168 | Rückholz | 649 | 79 | 12,17 |
| 169 | Schwangau | 2.423 | 320 | 13,21 |
| 170 | Seeg | 2.189 | 263 | 12,01 |
| 171 | Stötten a. Auerberg | 1.468 | 212 | 14,44 |
| 172 | Stöttwang | 1.412 | 240 | 17,00 |
| 175 | Unterthingau, Markt | 2.121 | 297 | 14,00 |
| 176 | Untrasried | 1.186 | 122 | 10,29 |
| 177 | Waal, Markt | 1.715 | 229 | 13,35 |
| 179 | Wald | 839 | 53 | 6,32 |
| 182 | Westendorf | 1.374 | 175 | 12,74 |
| 777 | Landkreis Ostallgäu | 102.985 | 14.384 | 13,97 |
Allgemeine Informationen
Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber auch unmittelbar gesetzgebend tätig werden. In Artikel 74 der Bayerischen Verfassung ist ein Instrument dieser direkten Demokratie festgelegt: das Volksbegehren. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden.
Landkreis Ostallgäu
Volksentscheide vom 15.09.2013
Am 15.09.2013 fanden parallel zur Landtags- und Bezirkswahl fünf Volksentscheide zur Änderung der Bayerischen Verfassung statt.
- "Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen"
- " Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl"
- “Angelegenheiten der Europäischen Union”
- "Schuldenbremse"
- "Angemessene Finanzausstattung der Gemeinde"

Die Angelegenheit soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Damit soll klargestellt werden, dass die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse für ganz Bayern gilt und zwar gleichermaßen für ländliche und städtische Gebiete.
Die Angelegenheit soll als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden und richtet sich an Staat und Gemeinden.
Der Landtag kann die Staatsregierung in ihren Aufgaben bei der Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns auf die Europäische Union durch Gesetz binden. Die Staatsregierung hat die Stellungnahmen des Landtags zu Vorhaben der Europäischen Union die Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns unmittelbar betreffen, maßgeblich zu berücksichtigen. Die Pflicht der Staatsregierung, den Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren, wird ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen.
Ab dem Haushaltsjahr 2020 dürfen keine neuen Schulden (keine Nettokreditaufnahme) mehr aufgenommen werden. Abweichung soll nur erlaubt sein, um einer negativen konjunkturellen Entwicklung entgegen zu wirken. Weitere Ausnahmen: Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notsituationen, um die Handlungsfähigkeit des Landes zur Krisenbewältigung zu gewährleisten. Tilgungsregelung und Rückführung binnen eines angemessenen Zeitraums sind vorzusehen.
Verankerung des Anpruchs der Gemeinden und Gemeindeverbände gegen das Land auf eine angemessene Finanzausstattung. Dieser ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates.
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Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
