Barrierefreiheitserklärung

Der Landkreis Ostallgäu ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unter Umständen nicht barrierefrei:

PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sowie einzelne weitere Inhalte sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

Eingebundene Zusatz-Software wie 

  • Terminvereinbarbung
  • Abfall+

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2026 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt. Die Website wurde vorab wie folgt geprüft:

  • automatisierten Prüfung (CAAT
  • User Journey-Test (PIKSL)

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostallgaeu.de aufgefallen?

Dann melden Sie sich bitte gerne telefonisch, per E-Mail oder per Post bei uns:

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
poststelle(at)lra-oal.bayern.de 

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html