Pflegestützpunkt informiert: Weniger Pflichttermine für Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege ab 2026

Eine lächelnde Frau spricht mit einer älteren Frau, die einen Gehstock hält. Sie sitzen in einem hellen Raum mit Fenstern und Pflanzen im Hintergrund. Beide wirken entspannt und freundlich in ihrem Gespräch.

Ab dem 1. Januar 2026 werden die verpflichtenden Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, reduziert.

Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte sind ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege. Sie dienen dazu, die Versorgung zu Hause zu sichern, den Einsatz von Leistungen und Hilfsmitteln zu überprüfen und pflegende An- und Zugehörige fachlich zu unterstützen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die verpflichtenden Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, reduziert: Künftig sind nur noch zwei Beratungsbesuche pro Jahr vorgeschrieben.

Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 alle drei Monate einen solchen Termin wahrnehmen. Die neue Regelung entlastet Pflegebedürftige und Angehörige zeitlich, ohne auf die fachliche Begleitung zu verzichten.

Unabhängig von der Pflicht bleibt es möglich, bei höherem Unterstützungsbedarf – insbesondere bei Pflegegrad 4 und 5 – freiwillig bis zu vier Beratungsbesuche pro Jahr in Anspruch zu nehmen. So kann die Beratung weiterhin an individuelle Situationen angepasst werden, etwa bei gesundheitlichen Veränderungen oder neuen Fragen rund um die Pflege.

Im Rahmen der Beratungsbesuche informieren die Pflegefachkräfte auch über die Angebote des Pflegestützpunkts. Dieser ergänzt die Termine durch eine vertiefende, umfassende und unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Pflege und Versorgung. Der Pflegestützpunkt berät zu Leistungen der Pflegeversicherung, unterstützt bei Anträgen und der Pflegebegutachtung und hilft bei der Organisation der persönlichen Pflegesituation – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum.

Die kostenlose Beratung ist telefonisch, online, im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld möglich. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf jeden Alters sowie an ihre An- und Zugehörigen und alle Interessierten. 

Kontakt und weitere Informationen 

erhalten Interessierte telefonisch unter 08342 911-511, per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de sowie online unter

www.ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt