Frage des Monats - Januar 2026

Reha und die Pflege eines Angehörigen

Frage: 

„Ich habe eine chronische Erkrankung und soll demnächst eine Reha antreten. Gleichzeitig pflege ich meinen Ehemann, der Pflegegrad 3 hat. Wie kann die Pflege während meiner Reha organisiert werden? Gibt es die Möglichkeit, ihn mit in die Reha-Klinik zu nehmen?"

 

Antwort:

Wenn eine Pflegeperson eine stationäre Reha oder Vorsorgekur macht, kann die Person mit Pflegebedarf in dieser Zeit mitversorgt werden. Das ist in einer zugelassenen Reha-Einrichtung möglich.

Die Pflege erfolgt dort entweder durch die Reha-Einrichtung selbst oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Ist das nicht möglich, kann die pflegebedürftige Person vorübergehend in einem nahegelegenen Pflegeheim untergebracht werden.

Übernommen werden die Kosten für Pflege und Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie für Fahrten und den Gepäcktransport.

Voraussetzungen:
  • Die Pflegeperson nimmt eine stationäre Reha, Vorsorgekur oder Eltern-Kind-Kur wahr
  • Die Person mit Pflegebedarf hat mindestens Pflegegrad 1

❗ Wichtig: Während des gemeinsamen Aufenthalts entfällt das Pflegegeld. Die Leistung wird nicht auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege angerechnet.

Wie ist der konkrete Ablauf?

Geeignete Reha-Klinik finden

Klären Sie frühzeitig mit der Reha-Klinik, ob eine Mitaufnahme Ihres pflegebedürftigen Angehörigen möglich ist und ob der Pflegebedarf dort gedeckt werden kann.

Gespräch mit dem Hausarzt
Ihr Hausarzt prüft die medizinische Notwendigkeit der Reha und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Reha-Antrag stellen
Neben dem Reha-Antrag für Sie selbst muss ein Antrag auf Mitaufnahme der Person mit Pflegebedarf gestellt werden. Auch hierbei hilft der Hausarzt.

So finden Sie eine passende Reha-Klinik

Auf der Website www.meine-rehabilitation.de  können Sie nach geeigneten Einrichtungen suchen. 

Nutzen Sie den Filter: „Begleitung – Mitnahme einer pflegebedürftigen Person“