Fördermöglichkeiten

Förderrichtlinien des Landkreises Ostallgäu

Im Landkreis Ostallgäu werden seit 2017 niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulante und teilstationäre Pflege- und Pflegeberatungsdienste mit jährlich insgesamt 120.000 Euro gefördert.
Ziel dieser Förderrichtlinien ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, pflegende Angehörige zu entlasten, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und die regionale Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu fördern.

Gefördert werden insbesondere:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45a SG XI                    
  • Fachstellen für pflegende Angehörige
  • Unabhängige Pflegeberatungsstellen
  • Vom Landkreis anerkannte Kontaktstellen für Demenz und Pflege

Förderfähig sind im Landkreis Ostallgäu erbrachte Dienstleistungen, die in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den Zielsetzungen des Ostallgäuer Senioren und Demenzkonzepts entsprechen.

Informationen zu den Förderrichtlinien des Landkreises Ostallgäu für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulanter und teilstationärer Pflege- und Pflegeberatungsdienste (FEBP) vom 18.06.2021 gültig zum 01.01.2022 finden Sie hier

Downloads

Förderrichtlinie FEBP

Förderrichtlinie Anlage 1 – Förderbereiche & Leistungsarten

Förderrichtlinie Anlage 2 – Erläuterungen & Ausführung

Förderrichtlinie Anlage 3 – Zeitliche Übersicht

Bei Rückfragen oder wenn Sie eine individuelle Beratung zu den Förderrichtlinien wünschen, steht Ihnen die Demenzbeauftragte Sandra Wieland gerne zur Verfügung.

Ostallgäuer Demenzkonzept

Bayerischer Demenzfonds

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Bayerischen Demenzfonds vielfältige Projekte, die das Leben von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen verbessern.
Gefördert werden insbesondere Angebote, die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglichen, sowie Programme, die Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Demenzsensibilität begleiten und stärken.

Darüber hinaus werden wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet, die dazu beitragen, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen weiter zu verbessern und neue Perspektiven für ein demenzfreundliches Bayern eröffnen.

Informationen zum Bayerischen Demenzfonds erhalten Sie hier

Neuigkeiten aus dem
Bereich Soziales & Bildung.

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr