Pflege zu Hause

Pflege zu Hause

Sie möchten trotz Pflegebedarf weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause leben? Angehörige oder nahestehende Personen haben sich entschieden, 
Sie zu Hause zu betreuen und zu pflegen? 

Für diese Situation gibt es vielfältige Unterstützungs- und Entlastungsangebote.

Pflegende Angehörige

Ambulanter Pflegedienst

Tagespflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ausländische Betreuungshilfen

Broschüren, Faltblätter und weiteres Informationsmaterial zur Pflege zu Hause

Die Person mit Pflegebedarf soll selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden möchte. Die Pflegeperson(en) können Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich tätige Menschen sein. Hierfür zahlt die Pflegekasse für die Pflegegrade 2 bis 5 ein monatliches Pflegegeld. Das Pflegegeld wird der Person mit Pflegebedarf überwiesen. Es zählt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden. Es steht zur freien Verfügung. In der Regel wird dieses Geld an die Pflegeperson(en) weitergegeben. Damit können die Hilfeleistungen der Pflegeperson(en) anerkannt werden.

Pflegegeld
  • Pflegegrad 2:  347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €
Beratungsbesuch

Wird die Person mit Pflegebedarf nur von Pflegepersonen gepflegt, ist einmal halbjährlich eine kostenlose Pflegeberatung gesetzlich vorgeschrieben. In den Pflegegraden 4 und 5 können Sie auf freiwilliger Basis bis zu zwei zusätzliche kostenlose Beratungstermine im Jahr in Anspruch nehmen. Der Beratungsbesuch findet in der Häuslichkeit statt und wird von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten
den Fachstellen pflegende Angehörige (Bayerisches Rotes Kreuz, Kirchliche Sozialstation Marktoberdorf)  
und sonstigen unabhängigen Beratungsstellen angeboten.

Die Pflege kann auch von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.  

Ambulante Pflegedienste in der Nähe

Ambulante Pflegedienste bieten Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Unterstützung bei der Bewegung), der sozialen Betreuung und der Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentenversorgung) an.

Für diese Leistungen stellt die Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zwischen dem ambulanten Dienst und der Pflegekasse.

Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 2: 796 €
  • Pflegegrad 3: 1.497 €
  • Pflegegrad 4: 1.859 €
  • Pflegegrad 5: 2.299 €

Eine Tagespflege ist eine Einrichtung, in der Personen mit Pflegebedarf tagsüber betreut werden. Das Angebot der Tagespflege kann an allen oder an ausgesuchten Wochentagen in Anspruch genommen werden. 

Übersicht der Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis

Die Pflegekasse beteiligt sich entsprechend des Pflegegrades an den pflegebedingten Aufwendungen. 

Tagespflege
  • Pflegegrad 2: 721 €
  • Pflegegrad 3: 1.357 €
  • Pflegegrad 4: 1.685 €
  • Pflegegrad 5: 2.085 €

Alle Personen mit Pflegebedarf, die zu Hause versorgt werden, können sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür stellt die Pflegekasse den monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung.

Für diese Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste- und Betreuungsdienste
  • Landesrechtlich anerkannte Nachbarschaftshilfen
  • Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
  • Leistungen der Tagespflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege

Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Person mit Pflegebedarf tritt zunächst in Vorleistung und bezahlt die Rechnungen. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten dann rückwirkend.

 

Übersicht der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Landkreis

Weitere Informationen zur Anerkennung ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen

Einige Menschen mit Pflegebedarf benötigen eine rund um Betreuung zu Hause.
Angehörige schaffen das oft nicht allein – eine ausländische Betreuungshilfe kann entlasten.

Der Pflegestützpunkt Ostallgäu berät Sie hinsichtlich den verschiedenen Anstellungsmodellen und der Finanzierung.

Suche nach einer geeigneten Agentur

Achten Sie darauf, dass die Agentur für Sie gut erreichbar ist, am besten in Ihrer Nähe.
Ein offizielles Prüfsiegel für die Qualität von Agenturen gibt es nicht. Manche Anbieter halten sich aber freiwillig an bestimmte Qualitätsstandards, zum Beispiel an klare Abläufe und eine zuverlässige Betreuung.

Seriöse Anbieter finden Sie hier:

Register für zertifizierte 24h-Betreuung

Mitgliederliste des Bundesverbands für häusliche Betreuung und Pflege e. V.

 

Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten - Broschüre

Neuigkeiten aus dem
Bereich Pflege.

Kontakt zum
Pflegestützpunkt Ostallgäu.

Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Telefon: 08342 911-511

Telefax: 08342 911-97111

E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 - 12:00
Do. 14:00 - 16:00


Beratungstermine nach Vereinbarung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!

Der Pflegestützpunkt befindet sich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Ostallgäu.
Zimmer B104 und B106