Pflege im Pflegeheim / Kurzzeitpflege
Sie können die Pflege zu Hause vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr allein bewältigen? Eine Betreuung und Pflege in einer stationären Einrichtung oder im Rahmen der Kurzzeitpflege kann in dieser Situation eine Unterstützung sein.

Nicht immer ist die Versorgung zu Hause möglich. Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim ist für Personen gedacht, die nicht ambulant zuhause versorgt werden können. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die vollstationäre pflegerische Versorgung. Alle Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf zahlen einen gleichen Eigenanteil innerhalb einer Pflegeeinrichtung, das heißt, dass bei steigender Pflegebedürftigkeit keine höheren Kosten entstehen.
Übersicht der Pflegeeinrichtungen im Landkreis
Hilfe zur Pflege
Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann ergänzend Hilfe zur Pflege beim Bezirk Schwaben beantragt werden.
Weitere Informationen zur Hilfe zur Pflege
Im Vier-Wochen-Rhythmus bietet der Bezirk Schwaben persönliche Beratungen zum Thema Hilfe zur Pflege an.
Die Termine finden jeweils im Landratsamt Ostallgäu und im Rathaus Füssen statt.
Telefontermine und persönliche Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:
Bezirk Schwaben
Telefon 0821 3101-216
beratungsstelle(at)bezirk-schwaben.de
Es gibt Situationen, in denen Sie zu Hause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden können – etwa nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, bei Verhinderung der Pflegeperson oder während notwendiger Umbaumaßnahmen. In solchen Fällen kann eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Wie viel bezahlt die Pflegekasse?
Hierfür können Sie den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € nutzen. Er ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch.
- Der Betrag kann für bis zu 8 Wochen aufgeteilt werden.
- Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt direkt durch die stationäre Einrichtung.
- Ein Ansparen ist nicht möglich, nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten:
- Betreuungs- und Entlastungsbetrag
- Pflegegeld (wird während der Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt)
- Kosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
- Bei fehlender Finanzierung kann der Bezirk Schwaben („Hilfe zur Pflege“) unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen.
Antragsstellung:
- Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten.
- Die meisten Pflegekassen stellen ihre Anträge online zur Verfügung.
Neuigkeiten aus dem
Bereich Pflege.
Kontakt zum
Pflegestützpunkt Ostallgäu.
Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-511
Telefax: 08342 911-97111
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 - 12:00
Do. 14:00 - 16:00
Beratungstermine nach Vereinbarung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Der Pflegestützpunkt befindet sich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Ostallgäu.
Zimmer B104 und B106










