Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Sie möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin sicher und selbstständig in Ihrem vertrauten Zuhause leben? Bestimmte Hilfsmittel oder Anpassungen in der Wohnung können dabei unterstützen, den Alltag zu erleichtern und die häusliche Pflege zu verbessern.

Medizinische Hilfsmittel:
Sie sichern den Behandlungserfolg, gleichen Behinderungen aus oder beugen drohenden Behinderungen vor. Dazu zählen zum Beispiel:
- Prothesen, Brillen, Rollstühle
- Hilfen für Inkontinenz oder Stoma-Versorgung
Pflegehilfsmittel:
Sollen bei Pflegebedürftigkeit die Pflege ermöglichen oder erleichtern. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Technischen Pflegehilfsmitteln, z. B. Pflegebetten, Assistenzsysteme oder Herdüberwachung
- Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen
So erhalten Sie ein (Pflege-)Hilfsmittel:
Hilfsmittel, welche die Krankenkasse bezahlt, müssen ärztlich verordnet werden.
So gehen Sie am besten vor:
- Lassen Sie sich beraten, zum Beispiel im Sanitätshaus oder bei der Pflegeberatung.
- Für Hilfsmittel, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung aus.
- Die Verordnung reichen Sie bei der Krankenkasse oder einem Sanitätshaus mit Kassenvertrag ein.
- Die Krankenkasse prüft und bewilligt das Hilfsmittel.
- Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel und erklärt die Nutzung.
Kostenübernahme und Zuzahlung bei (Pflege-)Hilfsmitteln:
Für Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent.
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt ihre Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 Euro pro Monat.
Die Kosten für medizinische Hilfsmittel werden von der Krankenversicherung übernommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie mit einer ärztlichen Verordnung.
- Die Pflegekasse / Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Standardausführung des Hilfsmittels. Entscheiden Sie sich für ein Modell mit extra Komfort oder zusätzlichen Funktionen, tragen Sie diese Mehrkosten selbst.
Pflegehilfsmittel im Überblick - Unterstützung für Ihren Alltag - Broschüre
Viele Wohnungen sind nicht senioren- oder behindertengerecht ausgestattet. Häufige Barrieren sind zum Beispiel: unterschiedliche Bodenhöhen, hohe Duscheinstiege, fehlende Handläufe oder Geländer an Treppen. Solche Hindernisse können den Alltag erschweren oder sogar gefährlich werden.
Ab Pflegegrad 1 steht von der Pflegekasse ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.180 € zur Verfügung.
Was gilt als eine Maßnahme?
Alle notwendigen baulichen Anpassungen im Zusammenhang mit einem konkreten Umbauvorhaben gelten gemeinsam als eine Maßnahme.
Beispiel:
Bei einem rollstuhlgerechten Umbau einer Wohnung wird der Zuschuss nicht für jede einzelne Maßnahme – wie Türverbreiterungen, das Entfernen von Türschwellen oder den Umbau des Badezimmers – separat gewährt. Es gibt es einen einmaligen Zuschuss für die gesamte Umgestaltung.
Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Ostallgäu - Broschüre
Beratung zu Wohnungsumbau und Barrierefreiheit - Flyer
Wohnraumberatung im Ostallgäu:
BRK Kreisverband Ostallgäu
Tel.: 08342 / 96 693
Neuigkeiten aus dem
Bereich Pflege.
Kontakt zum
Pflegestützpunkt Ostallgäu.
Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-511
Telefax: 08342 911-97111
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 - 12:00
Do. 14:00 - 16:00
Beratungstermine nach Vereinbarung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Der Pflegestützpunkt befindet sich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Ostallgäu.
Zimmer B104 und B106










