Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung
Pflegebedürftig sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und für mindestens 6 Monate die Hilfe anderer Menschen benötigen.
Ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) kann bei der Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst. Dieser vereinbart in der Regel einen Termin zum Hausbesuch und bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit.
Der Pflegestützpunkt unterstützt und begleitet bei der Antragstellung, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung oder auch
bei einem möglichen Widerspruch.
Bei Fragen zu Ihrem Gutachten empfehlen wir Ihnen,
Kontakt mit dem MD Bayern aufzunehmen.

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Neuigkeiten aus dem
Bereich Pflege.
Kontakt zum
Pflegestützpunkt Ostallgäu.
Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-511
Telefax: 08342 911-97111
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)lra-oal.bayern.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 - 12:00
Do. 14:00 - 16:00
Beratungstermine nach Vereinbarung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Der Pflegestützpunkt befindet sich in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Ostallgäu.
Zimmer B104 und B106










