Information für Veranstalter

Landkreis Ostallgäu

Informationen für Veranstalter

Aufgabe des Jugendamtes ist die Beratung von Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Gemeinden etc. zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und bei Bedarf auch der Erlass von Auflagen.

Halten sich Kinder und Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht oder geht von einer Veranstaltung oder einem Betrieb eine solche Gefährdung aus, ist das Jugendamt zuständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu ergreifen. Es kann z.B. per Bescheid die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen an sogenannten jugendgefährdenden Orten oder Veranstaltungen untersagen.

Hier finden Sie den Veranstalterleitfaden Ostallgäu

Neuigkeiten aus dem
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