Ganztagesförderungsgesetz

Landkreis Ostallgäu

Infos und Hilfe zum Ganztagesförderungsgesetz:

Fragen und Antworten zum Ganztagesförderungsgesetz: 

Mit dem am 12. Oktober 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt.

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ermöglichen die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für Mütter. Sie tragen zudem zur Fachkräftesicherung von heute und morgen bei.

Das FAQ zum Ganztagesförderungsgesetz finden Sie HIER

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Beratung der Gemeinden, Offene Jugendarbeit, Jugendbeteiligung

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Ricarda Klinger-Endres

Einrichtungen der Jugendarbeit, Finanzierung, Beratung der Gemeinden

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Erich Nieberle

Arbeitsgruppenleitung Kommunale Jugendarbeit, Stellungnamen Bauleitplanung

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