Landkreis Ostallgäu
Jugendarbeit
Die Kommunale Jugendarbeit (KoJa) ist Pflichtaufgabe des Landkreises Ostallgäu (Art. 23 AGSG, § 11 SGB VIII). Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des Landkreises ist die Kommunale Jugendarbeit, als Teil des Jugendamtes, für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und Förderung der Jugendarbeit im Ostallgäu zuständig.
Die KoJa setzt sich für die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Landkreis ein!
Sie bietet außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung und gestaltet positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche mit.

Landkreis Ostallgäu
Aufgaben der Jugendarbeit
- Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ostallgäu
- Beratung zur gemeindlichen Jugendarbeit
- Ansprechpartner für Jugendliche und deren Bedürfnisse
- Gesamt- und Planungsverantwortung über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Ostallgäu
- Beratung für Jugendgruppen, -initiativen und Jugendtreffs
- Beratung, Unterstützung und Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen in der
- Jugendarbeit
- Förderung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Vorstellung Kommunale Jugendarbeit
Anna Heiland
Beratung der Gemeinden, Offene Jugendarbeit, Jugendbeteiligung

Ricarda Klinger-Endres
Einrichtungen der Jugendarbeit, Finanzierung, Beratung der Gemeinden

Erich Nieberle
Arbeitsgruppenleitung Kommunale Jugendarbeit, Stellungnamen Bauleitplanung

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