Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Voraussetzungen hierfür sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Regelungen gänzlich unterschiedlich. Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die ausländischen Mitbürger des Landkreises Ostallgäu, um sie in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines Besuchsaufenthalts oder auch längerfristigen Aufenthalts zu beraten und sie dabei z. B. auf das Erfordernis entsprechender Aufenthaltstitel hinzuweisen. Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind sowohl bei der Ausländerbehörde wie auch beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch möglich.
Persönlichen Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung:
Oder stellen Sie Ihren Antrag online:

Zuständige Ansprechpartner im Ostallgäu
Auf dieser Übersichtskarte finden Sie die Gemeinden des Landkreises Ostallgäu und die zuständigen Ansprechpartner für Angelegenheiten des Ausländerrechts. Zu jedem Ort finden Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie die Telefonnummern.
Dienstleistungen im Bereich Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltserlaubnis - Allgemeine Informationen
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthaltserlaubnis - Beantragung der Änderung der Nebenbestimmungen
- Aufenthaltstitel - Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Aufenthaltstitel - Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Aufenthaltstitel bei Asylantrag - Beantragung
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Beantragung
- Blaue Karte EU - Beantragung
- Brexit - Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
- Daueraufenthalt-EU - Beantragung der Erlaubnis
- Integration von Ausländern - Informationen
- Nationales Visum - Beantragung und Verlängerung
- Niederlassungserlaubnis - Beantragung
- Verpflichtungserklärung - Abgabe
Kontakt zur
Ausländerbehörde.

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Ausländerbehörde
08342 911-0
Wir verbinden Sie mit den richtigen Ansprechpartnern.
Öffnungszeiten
| Mo. | 07:30 - 12:30 Uhr |
|---|---|
| Di. | 07:30 - 16:00 Uhr |
| Mi. | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Do. | 07:30 - 17:30 Uhr |
| Fr. | 07:30 - 12:30 Uhr |
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