Aufenthaltsrecht

Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Voraussetzungen hierfür sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Regelungen gänzlich unterschiedlich. Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die ausländischen Mitbürger des Landkreises Ostallgäu, um sie in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines Besuchsaufenthalts oder auch längerfristigen Aufenthalts zu beraten und sie dabei z. B. auf das Erfordernis entsprechender Aufenthaltstitel hinzuweisen. Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind sowohl bei der Ausländerbehörde wie auch beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. 

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch möglich.

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Zuständige Ansprechpartner im Ostallgäu

Auf dieser Übersichtskarte finden Sie die Gemeinden des Landkreises Ostallgäu und die zuständigen Ansprechpartner für Angelegenheiten des Ausländerrechts. Zu jedem Ort finden Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie die Telefonnummern.

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Kontakt zur
Ausländerbehörde.

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

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Ausländerbehörde

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Mo.07:30 - 12:30 Uhr
Di.07:30 - 16:00 Uhr
Mi.07:30 - 12:30 Uhr
Do.07:30 - 17:30 Uhr
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