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Verpflichtungserklärung - Abgabe

Verpflichtungserklärung online

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 24.09.2026

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