Verpflichtungserklärung - Abgabe
Verpflichtungserklärung online
Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.09.2026
Formulare / Anträge
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
