
Was ist Biomüll?
Zum Biomüll zählen organische Abfälle aus Privathaushalt, wie z.B.
- Gemüse-, Obstschalen - auch Schalen von Zitrusfrüchten oder Bananen
(Vor der Entsorgung über die Biotonne bitte immer Aufkleber ablösen) - Eierschalen
- Nussschalen
- Kaffeesatz (keine "kompostierbaren" Kaffeekapseln)
- Teebeutel (ohne Metallklammer und Etikett)
- Knochen/Gräten
- verdorbene Speisereste (gekocht und ungekocht)
- verwelkte Zimmerpflanzen (ohne Topf!)
- Blumensträuße (ohne Draht)
- Blätter und Zweige
Diese Abfälle dürfen nicht zum Restmüll gegeben werden. Nutzen Sie dafür eine Biotonne oder - sofern vorhanden - Ihren privaten Komposthaufen (nicht für gekochte Speisereste und Bioabfälle tierischen Ursprungs).
Biotonnen im Landkreis Ostallgäu
Jeder Haushalt im Landkreis Ostallgäu muss über eine bedarfsgerechte Biotonne verfügen. Der Landkreis stellt diese als Leihgefäß zur Verfügung; unterschiedliche Größen stehen zur Auswahl, damit die Tonne dem individuellen Bedarf angepasst werden kann.
Leerungsrhythmus
- Regelmäßige Leerung: alle 14 Tage im Wechsel mit der Restmülltonne.
- Sommerbetrieb: in den wärmeren Monaten erfolgt die Leerung wöchentlich. Die genauen Daten sind im Abfuhrkalender veröffentlicht.
Für gelegentliche Übermengen sind kompostierbare Biomüllsäcke erhältlich. Diese können im Landratsamt oder bei den Gemeindeverwaltungen bezogen werden.
Was ist bei der Bereitstellung der Biotonne zu beachten?
Was darf nicht in die Biotonne?
Bereitstellung am Abfuhrtag
Stellen Sie Ihre Abfallgefäße am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr bereit. Eine frühere Bereitstellung ist nur ab dem Vortag zulässig. Der Deckel der Tonne muss vollständig geschlossen sein. Das Eindrücken oder Feststampfen von Abfällen in die Gefäße ist nicht gestattet.
Zugänglichkeit bei Behinderungen
Werden Sammelfahrzeuge durch Baumaßnahmen, Straßensperrungen oder widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert, sind die Behälter an der nächstgelegenen, für die Sammelfahrzeuge problemlos erreichbaren öffentlichen Straße bereitzustellen.
Umgang mit den Behältern
Bitte bekleben, bemalen oder bohren Sie die Abfalltonnen und deren Deckel nicht an. Die Gefäße sind Leihgegenstände und werden bei einem Umzug oder bei Änderung der Behältergröße anderen Haushalten zur Verfügung gestellt.
Offizieller Aufkleber mit Barcode, Chipnummer und Behälternummer
Jedes Abfallgefäß im Landkreis Ostallgäu wird bei Auslieferung mit einem Aufkleber versehen. Dieser darf nicht entfernt, überklebt oder auf andere Weise unleserlich gemacht werden. Nur mit einem unversehrten Aufkleber kann ein Abfallgefäß eindeutig zugeordnet werden. Name und Adresse können Sie mit einem wasserfesten Stift in das dafür vorgesehene Feld eingetragen.
Was darf nicht in die Biotonne?
Nicht in die Biotonne gehören z.B.
- Äste und WurzelstöckeAsche
- Altholz, Bretter etc.
- Anhänger von Teebeuteln
- Aufkleber von Obst- oder Gemüseschalen
- Katzen- oder Vogelstreu
- Kaffekapseln aus Kunststoff, auch wenn sie mit der Aufschrift "kompostierbar" versehen sind
- Kunststoffe
- Metall
- Obst-/Gemüsenetze
- Papierabfälle wie ganze Zeitungen und Kartonagen
- Problemstoffe
- Servietten
- Steine, Fliesen
- Tierkadaver
- Ton- oder Plastiktöpfe
- Windeln
und andere nicht-organische Materialien. Wie Sie diese Abfälle richtig entsorgen, erfahren Sie in unserem Abfall-ABC.
Wie dürfen Bioabfälle verpackt werden?
Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist es, den Stör- und Fremdstoffanteil im Biomüll (vor allem den Anteil der Kunststoffe) zu begrenzen. Geben Sie Bioabfälle deshalb möglichst trocken und ohne Verpackung in die braune Tonne. Für Speisereste oder verschimmelte Nahrungsmittel eignen sich etwas Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Sammeltüten aus Papier (auch gebrauchte Bäckertüten ohne Kunststofffenster). Um Verschmutzungen am Tonnenboden vorzubeugen, können Sie diesen mit etwas Zeitungspapier auslegen.
Im Gegensatz zu konventionellen Kunststoffbeuteln sind biologisch abbaubare Folienbeutel nicht grundsätzlich verboten. Voraussetzung für die Verwendung ist, dass die Kunststoff-Sammelbeutel den Vorgaben der neuen Bioabfallverordnung entsprechen und nach "Bioabfall-Beutel DINplus" zertifiziert sind.
Sie erkennen diese Beutel an der weißgrünen Grundfarbe, der flächendeckenden Bedruckung mit dem grünen Keimling-Symbol und einem Textfeld mit Hinweisen zur Konformität mit der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Ihr Anteil darf maximal ein Prozent des Tonneninhalts betragen.
Der Landkreis rät jedoch ausdrücklich davon ab, für das Sammeln von Biomüll Folienbeutel zu verwenden, auch wenn diese biologisch abbaubar sind.
Hier die Gründe:
- Der Biomüll aus dem Landkreis Ostallgäu wird zum größten Teil zu Kompost verarbeitet. Im Biomüll enthaltene Folienbeutel müssen vor der Kompostierung als Störstoffe mit großem Aufwand aussortiert werden. Denn auch biologisch abbaubare Folienbeutel zersetzen sich in der Rotte meist deutlich langsamer als organisches Material. Partikel der Beutel gelangen mit dem Kompost in die Umwelt.
- Biologisch abbaubare Folienbeutel können neben organischen Ausgangsstoffen auch fossile Rohstoffe enthalten. In jedem Fall werden Grundstoffe eingesetzt, deren Anbau (z.B. Mais, Zuckerrohr) bzw. Förderung (z.B. Erdöl) die Umwelt belastet.
Was ändert sich durch die Novelle der Bioabfallverordnung?
Mit der am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Novelle der Bioabfallverordnung ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ostallgäu grundsätzlich nichts. Schon vorher mussten Bioabfälle von anderen Abfällen getrennt gesammelt und die Biotonne von Stör- und Schadstoffen (z.B. Kunststoffen) frei gehalten werden. Erlaubt sind geringe Mengen an Zeitungspapier, Küchenkrepp und anderem organischem Material, sofern es zum Verpacken von Bioabfällen dient.
Bürgerinnen und Bürgerinnen sollten die Neuerung der Bioabfallverordnung jedoch zum Anlass nehmen, noch konsequenter auf die korrekte Befüllung ihrer Biotonne zu achten.
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie uns.
Landratsamt Ostallgäu
Kommunale Abfallwirtschaft
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Für Besucher: Ruderatshofener Straße 29
87616 Marktoberdorf (im medicum)
Rest- und Biomüllgefäße, nicht geleerte Tonnen, Abfallgebühren:
Telefon 08342 · 911-384, -387 oder -456
Abfalltrennung (Was darf wohin?) und sonstige Fragen:
Telefon 08342 · 911-382 oder -386
