Dienstleistung

Biotonne - Befreiung von der Biotonne

Auf jedem bewohnten Grundstück im Landkreis Ostallgäu muss mindestens eine bedarfsgerechte Biotonne bereitstehen.

Ausnahme / Befreiung von der Anschlusspflicht

Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn die Anschlusspflichtigen nachweisen, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß verwertet werden (z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück).

Eine Befreiung ist ausschließlich schriftlich zu beantragen. Verwenden Sie dazu das nebenstehende Formular.

Wenn gleichzeitig eine bereits vorhandene Biotonne abmeldet werden soll, notieren Sie bitte die Behälternummer auf dem Formular. 

 

Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren fällig.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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