Biotonne - Befreiung von der Biotonne
Auf jedem bewohnten Grundstück im Landkreis Ostallgäu muss mindestens eine bedarfsgerechte Biotonne bereitstehen.
Ausnahme / Befreiung von der Anschlusspflicht
Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn die Anschlusspflichtigen nachweisen, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß verwertet werden (z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück).
Eine Befreiung ist ausschließlich schriftlich zu beantragen. Verwenden Sie dazu das nebenstehende Formular.
Wenn gleichzeitig eine bereits vorhandene Biotonne abmeldet werden soll, notieren Sie bitte die Behälternummer auf dem Formular.
Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren fällig.
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Frau Beranek
Sachbearbeiterin
Frau Bühler
Sachbearbeiterin
Informelle Dokumente
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
