Rechtsfragen
Hier finden Sie kompakte Informationen und praktische Unterstützung zu wichtigen Rechtsfragen im Ehrenamt im Ostallgäu. Ob Haftung, Satzung oder gesetzliche Vorgaben – wir bieten Orientierung und helfen dabei, Ihr Engagement rechtlich sicher zu gestalten.

Wir bieten Vereinen ein neues Angebot: Kostenlose Erstberatung zu allen Fragen rund um das Vereinsrecht. Das können beispielsweise Fragen zur Haftung, Vereinssatzung oder zum Urheberrecht sein. Die von Ihnen kommenden Anfragen werden von der Servicestelle EhrenAmt an den Rechtsanwalt Richard Didyk weitergeleitet und von diesem beantwortet.
Wenn Sie eine kostenlose Erstberatung wünschen, können Sie sich direkt an Julia Grimm in der Servicestelle EhrenAmt werden. Hier werden Ihre Anfragen entgegengenommen und zur Beantwortung weitergeleitet.
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote im Zusammenhang mit der Corona Krise finden derzeit keine Mitgliederversammlungen oder sonstige Vereinsversammlungen statt, bereits anberaumte Versammlungen wurden abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Zu rechtlichen Problemen kann dies dann führen, wenn die zeitbefristete Amtsperiode des Vorstands abgelaufen ist und durch das zuständige Vereinsorgan keine rechtzeitigen Neuwahlen erfolgen können, weil beispielsweise die für die Vorstandswahlen zuständige Mitgliederversammlung wegen der aktuellen besonderen Umstände nicht durchgeführt werden kann.

Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement in Bayern ist eine landesweite Servicestelle für Fragen rund um das Thema Ehrenamt. Die Servicestelle hat zu vielen Rechtsfragen eine umfrangreiche Sammlung zusammengestellt, die laufend aktualisiert wird. Hier gelangen Sie direkt zum Ehrenamtslexikon, das auch auf viele Rechtsfragen eingeht.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren das Bundeskinderschutzgesetz reformiert und damit auf Missbrauchsfälle reagiert, die gegenüber Kindern und Jugendlichen stattgefunden haben. Große Unsicherheit, und ein negatives Gefühl herrscht bei vielen Vereinen und Verbänden zu diesem Thema, da der Gesetzgeber für bestimmte Bereiche der Jugendarbeit ein gesetzliches Führungszeugnis verlangt.
Die Umsetzung ist inzwischen geregelt, dem Jugendamt Ostallgäu ist es wichtig, einen gangbaren Weg einzuschlagen. Derzeit werden Vereinbarungen mit den Dachverbänden getroffen. Das Jugendamt kommt dafür auf die Vereine zu.
Der Kreisjugendring und das Jugendamt Ostallgäu beantworten häufig gestellte Fragen zum erweiterten Führungszeugnis und stellen Informationen als Download zur Verfügung, um Vereine und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, diese Regelung umzusetzen.
Die Veranstaltungsorganisation wirft viele rechtliche Fragen auf: zum Baurecht, Jugendschutz und Gaststättenrecht und zu vielen Bereichen mehr. Licht in diese Anforderungen bringt der Ostallgäuer Veranstalterleitfaden, der Ihnen einen rechtlich fundiertes Gerüst für bietet für alles, was Sie im öffentlichen Raum organisieren.
zum Veranstalterleitfaden für das Ostallgäu - ein Serviceangebot aus dem Landratsamt
Vereinsrecht
Vereine und Ehrenamtliche finden hier wichtige Informationen rund um das Thema Versicherungen im Ehrenamt. Erfahren Sie, welche Absicherungen für Engagierte bestehen und in welchen Fällen Versicherungen greifen. So erhalten Sie einen Überblick, wie Ehrenamtliche und Vereine im Einsatz rechtlich geschützt sind.
Servicestelle EhrenAmt

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