Vereinspauschale 2026 für Sport- und Schützenvereine: Geld vom Staat jetzt beantragen

Die Vereinspauschale 2026 sollten die Ostallgäuer Sport- und Schützenvereine bis spätestens 2. März 2026 beantragen.

Bis dahin müssen die Anträge zusammen mit den gültigen Lizenzen dem Landratsamt vollständig vorliegen. Die Vereinspauschale hilft den Sport- und Schützenvereinen ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Die Anträge zusammen mit den Übungsleiterlizenzen müssen bis spätestens 2. März 2026 beim Landratsamt Ostallgäu vollständig eingereicht werden. Anträge und Unterlagen, die nach dem 2. März 2026 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen.

Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach (Ausnahme behinderte Mitglieder – zehnfach) und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach (Zusatzlizenzen A- und B-Lizenzen je 325-fach). Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf maximal zwei Vereine aufteilen. Hierzu bedarf es einer Lizenzerklärung.

Weitere Informationen für Vereine gibt es beim Landratsamt Ostallgäu

Telefon: 08342 911-264

E-Mail: ilka.koegel(at)lra-oal.bayern.de

zur Antragstellung Vereinspauschale