Sportförderung
Vereinspauschale
Durch die Förderung des Sportbetriebs mittels Vereinspauschale soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z.B. Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschl. ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.

Der Antrag auf Bewilligung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 01. März des jeweiligen Antragsjahres (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ostallgäu eingehen. (Den aktuellen Antrag auf Bewilligung einer Vereinspauschale finden Sie jährlich Anfang Januar auf unserer Homepage.)
Für die Bewilligung des Antrags müssen die Allgemeinen Fördervoraussetzungen nach Teil 1 Abschnitt A der Sportförderrichtlinien (SportFöR) siehe Anlage erfüllt sein.
Die Regierung von Schwaben teilt dem Landkreis Ostallgäu die jährlich zur Verfügung stehende Summe der Vereinspauschale mit. Anhand dieser Mitteilung bewilligt der Landkreis Ostallgäu den Vereinen die staatliche Zuwendung.
Eine Bewilligung unterbleibt, sofern der Verein die Bagatellgrenze (500 ME) nicht erreicht.
Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet: www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.
Achtung technischer Hinweis
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Antragsstellung Vereinspauschale
Achtung!
Termin für Abgabe des Antrags auf Vereinspauschale ist der 1. März des jeweiligen Jahres.
Für die digitale Antragstellung bitte den folgenden QR-Code verwenden.
Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Sachbearbeiterin
Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Stellvertreterin

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