Schülerbeförderung: Fahrtkosten vom Landkreis erstatten lassen

Ein Haufen Euro-Banknoten und -Münzen. Sichtbar sind ein 10-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein sowie mehrere Münzen in verschiedenen Werten, darunter eine 2-Euro-Münze und eine 1-Cent-Münze.

Bis zum 31.10. haben Schüler*innen weiterführender Schulen die Möglichkeit, Schulwegkosten im Schuljahr 2025/2026 vom Landkreis ersetzt zu bekommen.

Nach dem Stichtag eingehende Anträge auf Kostenerstattung können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend. Soll der Schulweg im laufenden beziehungsweise kommenden Schuljahr mit dem Auto zurückgelegt werden, ist eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise möglich. Gerade im Hinblick auf die mögliche Nutzung des Deutschlandtickets - auch des ermäßigten Deutschlandtickets, ist die Zurücklegung des Schulweges mit dem eigenen Pkw in der Regel nicht wirtschaftlicher. Hier gilt es, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abzustimmen.

Zeitersparnis als Voraussetzung

Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht beziehungsweise die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt.

Sowohl bei den Erstattungsanträgen als auch den Anträgen zur Genehmigung eines privaten Kraftfahrzeuges ist die Bestätigung der jeweiligen Schule notwendig. Diese ist in den Schulsekretariaten, die noch bis zum Schuljahresende besetzt sind, zu erhalten.

Deutschlandticket

Zum 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im jeweils räumlichen Geltungsbereich. Falls das Deutschlandticket für die Zurücklegung des Schulweges das günstigste Ticket ist, ist dieses zu verwenden. Erstattungen erfolgen maximal nur bis zur Höhe der Kosten des Deutschlandtickets.

Auskünfte gibt es beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern

Telefon: 08342 911-447

Telefon: 08342 911-445

Telefon: 08342 911-328

Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit und Schülerbeförderung sind auf der Homepage des Landkreises zu finden:

Schülerbeförderung - Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges