Ausbildungsförderung: Antragsfristen beachten

Das Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen zur Stellung von BAFöG-Anträgen hin.
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen in der Ausbildungsförderung (BAFöG) hin. Erstanträge sind bis zum Ende des Monats einzureichen, in dem die Schule beginnt. Zweit- und Folgeanträge dagegen sind spätestens im Monat nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Allgemein gilt, dass Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden können. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend.
Nähere Informationen zu den Verbesserungen im Aufstiegs-BAFöG, dem früheren Meister-BAFöG, finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Weitere Auskünfte geben beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern:
Telefon: 08342 911-319
Telefon: 08342 911-257
Telefon: 08342 911-407