Newcastle Krankheit

Newcastle Disease, ND beim Geflügel

Ende Februar 2026 kam es in Bayern zu einem ersten Fall der Newcastle Disease (ND, sog. Atypische Geflügelpest) bei Nutzgeflügel. Betroffen sind bisher v.a. Betriebe im Raum Erding, Mühldorf a. Inn, Rottal-Inn und Landshut. Im Falle einer amtlichen Feststellung der Newcastle Disease bei Nutz- und Hausgefügel werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Tierseuche getroffen, z.B. verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Verbringunseinschränkungen für Geflügelhalter.

Schutzmaßnahmen und Bekämpfung:

Die Newcastle Disease ist eine Zoonose (Tierkrankheit, die auf den Menschen übertragen werden kann), gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion kann beim Menschen eine Bindehautentzündung verursachen, die jedoch im Allgemeinen sehr mild verläuft und von selbst ausheilt.

Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen Verbreitung des Erregers der Newcastle Disease sind konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch den Tierhalter entscheidend (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung). Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten (auch erhöhten Tierverlusten) in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sollten gemeinsam mit ihrem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen ND-Schutzimpfungen regelmäßig überprüfen und aufrechterhalten.

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