Blauzungenkrankheit

Hochdynamisches Seuchengeschehen: Deutschland verliert gesamtheitlich seinen Status „frei von der Blauzungenkrankheit"

In Bezug auf BTV-3 gilt derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht-freies Gebiet. Innerstaatlich gelten keine speziellen Verbringungsregelungen, somit sind Verbringungen innerhalb Deutschlands ohne besondere BTV- 3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.

Zusätzlich zum zirkulierenden BT-Virus des Serotyps 3 (BTV-3) wurden seit dem 21.10.2025 Ausbrüche des Serotyps 8 (BTV-8) bei Rindern bzw. bei Schafen in den bayerischen Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Lindau sowie im baden-württembergischen Landkreis Bodenseekreis, im rheinland-pfälzischen Landkreis Mainz-Bingen und im hessischen Landkreis Bergstraße festgestellt. Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT), die vor allem Rinder, Schafe und Ziegen betrifft, erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.

Um die Tierbestände vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, wird die flächendeckende Impfung der Wiederkäuer von Seiten des Veterinäramtes Ostallgäu dringend empfohlen. Impfstoffe, die früher für die Serotypen 4 und 8 eingesetzt wurden, sind nicht gegen die neue Variante vom Serotyp 3 wirksam. Die Impfung mit einem derzeit nur für die Anwendung genehmigten Impfstoff bedingt keine Handelserleichterungen.

Die Impfung muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt werden. Zudem erfolgt eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen. Details zu den Impfstoffen finden sich in der seit 19.06.2024 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostallgäu und auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/).

Das Veterinäramt Ostallgäu steht für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342/911-213 zur Verfügung.

Allgemeines zur Blauzungenkrankheit:

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche mit hoher Ausbreitungstendenz.

Das Blauzungenvirus verbreitet sich nicht von Tier zu Tier. Hervorgerufen wird die Krankheit durch ein Virus, das von infizierten Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, neben Schafen auch Rinder, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Für den Menschen ist es unbedenklich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Insektenschutz und vor allem die Impfung sind die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche.

Das klinische Krankheitsbild der Blauzungenkrankheit geht mit Fieber, schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Bei dieser Tierart zeigen sich am häufigsten auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. Bei Rindern wird vor allem ein deutlicher Leistungsabfall festgestellt.

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