Zuwendungsverfahren der Gemeinden - Stellungnahmen
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden wiederkehrende finanzielle Belastungen der Gemeinden durch pauschale Zuweisungen abgefedert. Ergänzend dazu werden für einzelne Maßnahmen projektbezogene Fördermittel gewährt.
Förderbereiche
Straßen- und Brückenbau
Gefördert werden Neubau, Ausbau, Um- und Wiederherstellung sowie sicherheitsrelevante Maßnahmen an Straßen und Brücken, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Verbindungen zu gewährleisten.
Herstellung öffentlicher Einrichtungen
Förderfähig sind Bau, Erweiterung und Modernisierung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren und Einrichtungen der Daseinsvorsorge) einschließlich erforderlicher Ausstattungen.
Städtebauförderung
Unterstützt werden Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung und Aufwertung von Innen- und Wohngebieten, zur Verbesserung des Wohnumfelds sowie zur Erhaltung oder Nachnutzung (denkmalgeschützter) Gebäude.
Straßenunterhaltungszuschüsse
Gefördert werden laufende Instandhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, um den baulichen Bestand und die Verkehrssicherheit zu sichern und langfristige Folgeschäden zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderumfang und dem Antragsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich des Landratsamtes.
Die Koordination und Beteiligung interner Stellen sowie eine zusammengefasste Stellungnahme an die Förderstellen erfolgt durch die Kommunalaufsicht.
Stand: 15.08.2026
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