Dienstleistung

Zuwendungsverfahren der Gemeinden - Stellungnahmen

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden wiederkehrende finanzielle Belastungen der Gemeinden durch pauschale Zuweisungen abgefedert. Ergänzend dazu werden für einzelne Maßnahmen projektbezogene Fördermittel gewährt.

Förderbereiche

  • Straßen- und Brückenbau

    Gefördert werden Neubau, Ausbau, Um- und Wiederherstellung sowie sicherheitsrelevante Maßnahmen an Straßen und Brücken, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Verbindungen zu gewährleisten.

  • Herstellung öffentlicher Einrichtungen

    Förderfähig sind Bau, Erweiterung und Modernisierung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren und Einrichtungen der Daseinsvorsorge) einschließlich erforderlicher Ausstattungen.

  • Städtebauförderung

    Unterstützt werden Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung und Aufwertung von Innen- und Wohngebieten, zur Verbesserung des Wohnumfelds sowie zur Erhaltung oder Nachnutzung (denkmalgeschützter) Gebäude.

  • Straßenunterhaltungszuschüsse

    Gefördert werden laufende Instandhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, um den baulichen Bestand und die Verkehrssicherheit zu sichern und langfristige Folgeschäden zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderumfang und dem Antragsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich des Landratsamtes.

Die Koordination und Beteiligung interner Stellen sowie eine zusammengefasste Stellungnahme an die Förderstellen erfolgt durch die Kommunalaufsicht.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

Ansprechpartner

Frau Liedtke

Sachbearbeiterin
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