Widerspruchsverfahren - Zweitwohnungssteuer
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde ist steuerpflichtig jede Person, die im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung unterhält.
Definition der Zweitwohnung
Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die neben einer Hauptwohnung als Nebenwohnung genutzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nebenwohnung zum persönlichen Lebensbedarf der betreffenden Person oder zum Lebensbedarf ihrer Familie dient. Ebenfalls ohne Bedeutung ist, ob die Hauptwohnung innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets liegt.
Hinweis zur Befreiung
Informationen zur möglichen Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für Geringverdiener finden Sie im folgenden Merkblatt: Merkblatt zur Befreiung von der Zweitwohnungssteuer für "Geringverdiener".
Widerspruchsverfahren
Im Rahmen eines eingelegten Widerspruchs prüft das Landratsamt die Rechtmäßigkeit des von der Gemeinde erlassenen Bescheids über die Zweitwohnungssteuer.
Stand: 15.08.2026
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