Dienstleistung

Widerspruchsverfahren - Wasserversorgung

Kommunale Verantwortung

Die Wasserversorgung zählt in Bayern zur Daseinsvorsorge und ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis. Die Gemeinden bzw. gegebenenfalls Wasserzweckverbände planen, bauen und betreiben die hierfür erforderlichen Anlagen und Netze.

Finanzierung

Die Finanzierung der Wasserversorgung richtet sich nach den jeweiligen Beitrags‑ und Gebührensatzungen. Es wird grundsätzlich zwischen zwei Finanzierungsarten unterschieden:

  • Einmalige Beiträge – zur Finanzierung von Herstellung, Ausbau oder Erweiterung von Anlagen;
  • Laufende Gebühren – zur Deckung von Betrieb, Unterhaltung, Reinigung und Überwachung.

Die Satzungen legen die Grundlagen für eine kostendeckende Finanzierung sowie die Verteilung der Kosten auf Beitragspflichtige und Gebührenzahler fest.

Widerspruchsverfahren

Im Rahmen eines eingelegten Widerspruchs prüft das Landratsamt die Rechtmäßigkeit der von den Gemeinden bzw. Zweckverbänden erlassenen Abgabenbescheide. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Anwendung der Satzungen und die Berechnung der Beiträge und Gebühren den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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