Widerspruchsverfahren - Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeitrag
Gemäß Art. 5a KAG erheben die Gemeinden Erschließungsbeiträge zur Deckung der Aufwendungen für die Herstellung von Erschließungsanlagen. Zu den Erschließungsanlagen zählen beispielsweise Straßen, Gehwege, Kanalisation, Beleuchtung und ähnliche Infrastrukturmaßnahmen. Die konkreten Bestimmungen und Berechnungsgrundlagen werden von der jeweiligen Gemeinde in einer Erschließungsbeitragssatzung festgelegt.
Widerspruchsverfahren
Im Rahmen eines eingelegten Widerspruchs prüft das Landratsamt die Rechtmäßigkeit des von der Gemeinde erlassenen Erschließungsbeitragsbescheids.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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