Widerspruchsverfahren - Entwässerung
Nach dem Bayerischen Wassergesetz ist die Abwasserentsorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte; sie wird von diesen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bauen und betreiben die Gemeinden und gegebenenfalls kommunale Abwasserzweckverbände
- Kanalnetze zur Sammlung und Ableitung des Abwassers und
- Kläranlagen zur Behandlung des Abwassers.
Finanzierung
Die Finanzierung der Abwasserinfrastruktur ist in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen:
- einmaligen Beiträgen (z. B. zur Finanzierung von Herstellung, Ausbau oder Erweiterung der Anlagen) und
- laufenden Gebühren (zur Deckung von Betrieb, Unterhaltung, Reinigung und Überwachung).
Die Satzung legt die Grundlage für die kostendeckende Finanzierung und die Verteilung der Kosten auf die Beitragspflichtigen bzw. Gebührenzahler fest.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenbescheide der Kommunen vom Landratsamt geprüft.
Stand: 15.08.2026
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