Dienstleistung

Wasserverbände - Beratung und Rechtsaufsicht

Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände sind

  • Wasserversorgung
  • Entwässerung (Drainage) von Grundstücken
  • Unterhaltung von Gewässern oder Alpwegen

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

 

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

  • Fach- und Rechtsaufsicht

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Stand: 21.07.2026

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