Wasserverbände - Beratung und Rechtsaufsicht
Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände sind
- Wasserversorgung
- Entwässerung (Drainage) von Grundstücken
- Unterhaltung von Gewässern oder Alpwegen
Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.
Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.
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Fach- und Rechtsaufsicht
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.07.2026
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Sachbearbeiterin
Herr Haitel
Sachbearbeiter
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