Wasserrecht - wassergefährdende Stoffe (AwSV)
Das Landratsamt
- überwacht bestehende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Tankstellen, Chemiebetriebe, Druckereien, Altautoverwertungsanlagen, Heizöllagerungen).
- wird beteiligt bei der Errichtung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsgesetz, der Bayer. Bauordnung oder nach § 62 WHG.
- wird beteiligt bei der Errichtung von Anlagen zur Lagerung von Gülle (Fahrsilos), Silagesickersaft, Festmist und Biogasanlagen.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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