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Wasserrecht - Uferverbauungen, Uferveränderungen

Uferverbauungen sind Änderungen am Gewässer selbst und am Ufer, Änderung des Hochwasserabflusses sowie die Errichtung von Deichen und Dämmen.

Uferverbauungen sind genehmigungspflichtig.

Beschreibung, technische Pläne, ggf. hydrologische Berechnungen, ggf. Umweltverträglichkeitsprüfung, naturschutzfachliche Unterlagen.

Hängt von der Größe des Ausbaus ab.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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