Wasserrecht - Teiche, Fischteiche
Die Herstellung eines Gewässers mit Zu- und Ableitung aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser ist genehmigungspflichtig.
Be- und Entwässerungsgräben, kleine Teiche und Weiher sind genehmigungsfrei, wenn sie weder mit dem Grundwasser noch mit einem anderen Gewässer oder nur durch künstliche Vorrichtungen (z.B. eine Rohrleitung) verbunden sind, soweit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind.
Lageplan sollte vorher mit Wasserwirtschaftsamt, Fischereifachberatung und Unterer Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Hängt von der Größe des Teiches ab.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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