Wasserrecht - Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Es werden darunter Arbeiten am Gewässer verstanden, die z. B. dazu dienen
- die Ufer und die Uferstreifen für den Wasserabfluss möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften,
- die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten und zu fördern,
- und den Wasserabfluss zu gewährleisten.
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Achtung: Naturschutz und Fischereirecht beachten!
Zuständigkeit:
Gewässer I. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Lech, Wertach, Wildbäche)
Gewässer II. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Kirnach, Geltnach, Gennach, Singold, Lobach)
Gewässer III. Ordnung: Gemeinden (trifft zu für alle anderen Gewässer)
Lageplan, Beschreibung des Vorhabens
Gemeinde und WWA können Kosten der Unterhaltung auf Vorteilsnehmer, z. B. Uferanlieger, umlegen.
Stand: 15.08.2026
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