Dienstleistung

Wasserrecht - Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Es werden darunter Arbeiten am Gewässer verstanden, die z. B. dazu dienen

  • die Ufer und die Uferstreifen für den Wasserabfluss möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften,
  • die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten und zu fördern,
  • und den Wasserabfluss zu gewährleisten.


Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

Achtung: Naturschutz und Fischereirecht beachten!

Zuständigkeit:
Gewässer I. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Lech, Wertach, Wildbäche)
Gewässer II. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Kirnach, Geltnach, Gennach, Singold, Lobach)
Gewässer III. Ordnung: Gemeinden (trifft zu für alle anderen Gewässer)

Lageplan, Beschreibung des Vorhabens

Gemeinde und WWA können Kosten der Unterhaltung auf Vorteilsnehmer, z. B. Uferanlieger, umlegen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

Ansprechpartner

Herr Boost

Sachbearbeiter
Raum C 414

08342 911-495

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