Wasserrecht - Gewässerausbau
Ausbau von oberirdischen Gewässern
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers (z.B. eines Fischteiches) oder seiner Ufer bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Dies gilt nicht für Be- und Entwässerungsgräben, kleine Teiche und Weiher, wenn sie weder mit dem Grundwasser noch mit einem anderen Gewässer auf natürliche Weise oder nur durch künstliche Vorrichtungen (z.B. eine Rohrleitung) verbunden sind, so weit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss in der Regel eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Ausbaumaßnahme erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. naturnaher Ausbau eines Teiches, der keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann) kann der Gewässerausbau nach vorhergehender Prüfung des Einzelfalles in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.
Die Fragen zur Genehmigungspflicht und zur Art des Genehmigungsverfahrens sowie zum Umfang der notwendigen Planunterlagen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Hängt vom Verfahren ab.
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Stand: 15.08.2026
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