Dienstleistung

Wasserrecht - Erdwärmesonden

Das Einbringen von Erdwärmesonden in den Untergrund stellt eine Benutzung des Grundwassers nach § 9 WHG dar. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Das Einbringen von Erdwärmesonden bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 BayWG (vereinfachtes Verfahren mit PSW-Gutachten und Zulassungsfiktion) oder nach Art. 15 Abs. 1 BayWG (beschränkte Erlaubnis mit Fachgutachten des Wasserwirtschaftsamt Kempten).

Grundsätzlich kommt das vereinfachte Verfahren in folgenden Fällen in Betracht:

  • Leistung der thermischen Nutzung bis max. 50 kW (kJ/s)
  • Kein Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet
  • Keine Altlastenverdachtsfläche
  • Nur oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser (erster, quartärer Grundwasserleiter)

In allen anderen Fällen ist ein Verfahren mit Fachgutachten des Wasserwirtschaftsamtes durchzuführen. 
Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Wasserwirtschaftsamt Kempten (Herr Kirsten, 0831/52610-128) nach den genauen Standortvoraussetzungen und dem weiteren Verfahrensverlauf.

Bohrungen mit einer Tiefe von über 100 m sind zusätzlich selbstständig beim Bergamt Südbayern (Regierung von Oberbayern) anzuzeigen.

Nach Errichtung der Erdwärmesondenanlage ist eine Bauabnahme durch einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft erforderlich. Dieser begleitet in der Regel mind. eine Bohrung vor Ort.

Beschränkte Erlaubnis mit Zulassungsfiktion (vereinfachtes Verfahren):

  • Antrag
  • PSW-Gutachten

in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie digital 

ODER alternativ:
online über unser allgemeines Formular Einreichung von Unterlagen "Umwelt und Wasserrecht" - Landratsamt Ostallgäu

Beschränkte Erlaubnis (Verfahren mit Fachgutachten des WWA):

Antragsunterlagen nach der WPBV (werden i. d. R. vom beauftragten Bohrunternehmen / Fachbüro erstellt) 
in zweifacher schriftlicher Ausfertigung sowie digital 

ODER alternativ:
online über unser Formular Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage > 50 kW

Abhängig von Wärmeleistung und Bohrarbeiten

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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