Dienstleistung

Wahlen - Kommunalwahl Landrat und Kreistag

Zuständigkeiten

Die Kreiswahlleitung liegt beim Landratsamt.

Aufgaben des Landratsamts

  • Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
  • Herstellung der Stimmzettel
  • Feststellung des Wahlergebnisses

Aufgaben der Städte, Märkte und Gemeinden

Die Durchführung der Wahlen obliegt – wie bei anderen Wahlen auch – den Städten, Märkten und Gemeinden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Anlegung und Pflege des Wählerverzeichnisses
  • Erteilung von Wahlscheinen
  • Bereitstellung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen
  • Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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Herr Kunzmann

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Frau Liedtke

Sachbearbeiterin
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