Wahlen - Kommunalwahl Landrat und Kreistag
Zuständigkeiten
Die Kreiswahlleitung liegt beim Landratsamt.
Aufgaben des Landratsamts
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
- Herstellung der Stimmzettel
- Feststellung des Wahlergebnisses
Aufgaben der Städte, Märkte und Gemeinden
Die Durchführung der Wahlen obliegt – wie bei anderen Wahlen auch – den Städten, Märkten und Gemeinden. Dazu gehören beispielsweise:
- Anlegung und Pflege des Wählerverzeichnisses
- Erteilung von Wahlscheinen
- Bereitstellung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
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