Wahlen - Kommunalwahl Bürgermeister und Gemeinderat
Die Durchführung der Wahlen obliegt vollständig den Städten, Märkten und Gemeinden.
Aufgaben der Städte, Märkte und Gemeinden
- Anlage und Führung des Wählerverzeichnisses
- Erteilung von Wahlscheinen und Ausgabe von Briefwahlunterlagen
- Berufung und Einsetzung von Wahlvorständen
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
- Herstellung der Stimmzettel
- Feststellung und Mitteilung der Wahlergebnisse
Aufgaben des Landratsamts (Rechtsaufsicht)
Das Landratsamt prüft als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sowie die ordnungsgemäße Ermittlung der Wahlergebnisse.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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Sachbearbeiter
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
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