Dienstleistung

Vergabe im kommunalen Bereich - Informationen zur Vergabe von Aufträgen

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E-Mail-Adresse der ZVSt:
vergabe(at)lra-oal.bayern.de

Zur eVergabe-Plattform über unsere Internetseite:
Ausschreibungen & Vergabestelle Landkreis Ostallgäu - Landratsamt Ostallgäu
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Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung an Währungsschwankungen angepasst.  Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

  • Allgemeines

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 13.08.2026

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