Verfahrensfreies Bauvorhaben - Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Bauvorhaben - Beantragung einer Baugenehmigung
Bauliche Anlage - Anzeige der Beseitigung
Bauvorhaben - Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Baugenehmigungsverfahren - Auskunft über den Bearbeitungsstand
Bauvorhaben - Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
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Bauverfahren
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Bauverfahren
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