Dienstleistung

Verfahrensfreies Bauvorhaben - Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

 

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Bauverfahren

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Stand: 17.09.2025

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Sachbearbeiter
Raum D 248

08342 911-775

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Herr Degenhart

Sachbearbeiter
Raum D 256

08342 911-418

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Herr Moser

Sachbearbeiter
Raum D 262

08342 911-396

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Frau Pfeiffer

Sachbearbeiterin
Raum D 259

08342 911-538

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Herr Pistel

Sachbearbeiter
Raum D 252

08342 911-926

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Herr Rück

Sachbearbeiter
Raum D 262

08342 911-526

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Herr Tolksdorf

Sachbearbeiter
Raum D 260

08342 911-891

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