Unterhalt Volljährige - Beratung
Auch nach dem 18. Geburtstag kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen – zum Beispiel während einer Schulzeit, Ausbildung oder eines Studiums.
Das Jugendamt berät junge Erwachsene und Eltern zu Fragen rund um den Unterhalt. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Unterhalts, die erforderlichen Unterlagen und die Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 08.08.2026
Stand: 08.08.2026
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