Dienstleistung

Träger der Jugendhilfe - Vereinbarung zu Leistung und Vergütung

Das Jugendamt schließt mit Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen über die angebotenen Leistungen und deren Finanzierung. Darin wird festgelegt, welche Unterstützung erbracht wird, in welcher Qualität sie angeboten werden soll und wie die Vergütung geregelt ist.

Ziel ist es, verlässliche und bedarfsgerechte Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sicherzustellen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 08.08.2026

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