Tierische Nebenprodukte - Anordnung
Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist eine seuchenhygienische Aufgabe mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften können geeignete behördliche Verfügungen erlassen werden.
Die fachliche Stellungnahme erfolgt durch den jeweils zuständigen Veterinär.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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