Tierarzneimittel - Anordnung
Das Tierarzneimittelrecht soll eine sachgerechte und sichere Arzneimittelversorgung von Tieren gewährleisten und gleichzeitig den Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln schützen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften können geeignete behördliche Verfügungen erlassen werden.
Die fachliche Stellungnahme erfolgt durch den jeweils zuständigen Veterinär.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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