Dienstleistung

Tiefbau - Beauftragung durch Dritte

Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • Verkehrssicherheit

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Stand: 30.01.2026

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