Straßen und Wege - Widmungsrecht
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Widmungsrechtliche Einwendungen
Sie sind der Ansicht, dass die Gemeinde im Widmungsrecht rechtswidrig gehandelt hat. Ein Einigungs- bzw. Vermittlungsversuch mit der Gemeinde blieb ohne Erfolg.
Bitte teilen Sie uns Ihre Beschwerde formlos mit und fügen Sie gegebenenfalls aussagekräftige Unterlagen bei. Damit wir Ihr Anliegen schnell und sachgerecht prüfen können, reichen Sie möglichst Kopien relevanter Dokumente ein, zum Beispiel:
- Schriftwechsel (Briefe, E‑Mails)
- Rechnungen oder Belege
- Fotos oder sonstige Nachweise
Gern können Sie die Unterlagen per Post, E‑Mail oder persönlich einreichen. Nennen Sie in Ihrer Mitteilung außerdem Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, Aktenzeichen oder Vorgangsnummern.
Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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