Dienstleistung

Straßen und Wege - Werbeanlagen

Werbeanlagen, die außerorts auf den Verkehr wirken, sind nicht zulässig. An Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen werden diese vom Landratsamt beanstandet. Unter Umständen wird sogar ein Bußgeld fällig.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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