Dienstleistung

Steuerverwaltung

Der Landkreis Ostallgäu ist als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Rahmen seiner "Betriebe gewerblicher Art" steuerpflichtig. Betriebe gewerblicher Art sind die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Landkreises. 

Durch den neu eingeführten § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Gesetzgeber die Unternehmereigenschaft einer jPdöR vollständig neu geregelt und geht nun grundsätzlich von einem unternehmerischen Handeln bei Einnahmeerzielung aus.

Mehr Infos unter Besteuerung der öffentlichen Hand | Landratsamt Ostallgäu Intranet

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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