Dienstleistung

Stellenbedarf und Personaleinsatz - Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde

Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.

Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.

  • Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Stand: 30.01.2026

Ansprechpartner

Herr Haug

Arbeitsgruppenleiter
Raum A 275

08342 911-897

Kontakt aufnehmen

Frau Kettemer

Aufgabenverantwortliche
Raum A 272

08342 911-359

Kontakt aufnehmen

Weitere Mitarbeiter

Frau Mastelic

Sachbearbeiterin
Raum A 281

08342 911-831

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr